Abstimmungsdetails
4. Änderung des Flächennutzungsplanes und gleichzeitige Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Photovoltaikanlage Mellen" im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
- Beschlusstext:
- Der Rat der Stadt Balve beschließt wie folgt:
1) Der Rat der Stadt Balve beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Balve für den Bereich Gemarkung Mellen, Flur 10, Flurstücke 48 und 49.
Für den genannten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan Nr. 53 „Photovoltaikanlage Mellen“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2) Der Rat der Stadt Balve nimmt den Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung mitsamt der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zur Kenntnis. Darüber hinaus nimmt er den Planvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 53 "Photovoltaikanlage Mellen“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Dafür 19
Dagegen 0
Enthalten 0