Abstimmungsdetails

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Balve für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 50 "Feuerwehrgerätehaus Sanssouci"

Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Balve beschließt wie folgt:
1. Der Rat der Stadt Balve schließt sich den Stellungnahmen der Verwaltung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Einwendungen an.
2. Der Rat der Stadt Balve stellt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Balve mit dem Arbeitstitel „Feuerwehrgerätehaus Sanssouci“ nebst
Begründung gem. §§ 2 und 5 BauGB fest und beauftragt die Verwaltung die Flächennutzungsplanänderung gem. § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt Balve beschließt, die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes nach Erteilung durch die Bezirksregierung Arnsberg gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Dafür 27

Dagegen 0

Enthalten 0